Kapitel 5


Schlagschatten

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Wie Gangster der Chicagoer Unterwelt?

Die Fluchtaktion mit dem Passagierzug am 11. September 1951 rüttelte aus der Sicht der totalitären Staatsmacht an den Grundfesten der nationalen Sicherheit. Das kommunistische Regime in Prag musste zudem eine schmähliche Niederlage auf dem diplomatischen Parkett hinnehmen. Es entsandte eine dreiköpfige Delegation des Außenministeriums nach Bayern, um in der Sache des illegal nach Deutschland umgeleiteten Personenzuges zu verhandeln.

Die Delegation reiste am Vormittag des 13. Septembers um ca. 10 Uhr mit einem Chauffeur bei Rozvadov / Waidhaus ein. Sie bestand aus Mečislav Jablonský, der später als Diplomat und Politiker Karriere machte, Egon Busch und Viktor Keller. Die Tinte des Amtssiegels auf zwei der drei Diplomatenpässe war noch feucht; Buschs Diplomatenpass war erst am 12. September 1951 neu ausgestellt, Kellers Pass an demselben Tag verlängert worden. Die Delegation fuhr zuerst nach Selb. Als sie dort eintraf, waren jedoch die entführten Zuginsassen nicht mehr vor Ort. Unverrichteter Dinge reiste die Delegation weiter nach München. Am nächsten Tag wurde sie schließlich des Landes verwiesen, zumal keine offiziellen diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei bestanden. Erwin Wagner von der Landesgrenzpolizeistelle Selb vermerkte mit der ihm eigenen Gewissenhaftigkeit: „Die tschech. Diplomaten und deren Fahrer sind am 14.9.1951 um 23:30 Uhr am Grenzübergang Waidhaus in die ČSR mit einem PKW der Marke Tatra, Kennzeichen P 279, ausgereist.“ [1]

Das Entweichen des Personenzuges mit weit über 100 Bürgern löste bei der Regierungs- und Parteispitze hektische Reaktionen aus. Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen konzentrierten sich zum einen auf die hermetische Abriegelung der Staatsgrenze, zum anderen auf staatsfeindliche Aktivitäten im Umkreis der Organisatoren und anderen Beteiligten der Flucht.

Als technische Sperrvorrichtung wurde zum Beispiel zwischen dem Ascher Bahnhof und der bayerischen Grenze eine Entgleisungsanlage geschaffen. Rechts und links vom Gleis wurden Betonblöcke errichtet, in die mehrere Stahlbalken eingelassen waren. Diese Sperranlage konnte von Soldaten der Grenzwacht, die auf einer Gleisbrücke die Züge von oben kontrollierten und den Bahnverkehr auf der Strecke überwachten, elektrisch gesteuert werden. Bei einer Meldung, dass ein Zug in Richtung deutscher Grenze weiterfährt, wäre die Entgleisungsanlage betätigt worden, die Querbalken hätten sich aus den Betonblöcken geschoben, und der Zug wäre durch Entgleisung gestoppt worden. Außerdem wurde die Kontrolle und Bewachung der Güterzüge verschärft.

Parallel zur Verschärfung der Grenzkontrollen suchte man nach politischen Verantwortlichen und leitete umfassende strafrechtliche Ermittlungen gegen mögliche Komplizen der Geflüchteten ein. In den folgenden drei Jahren wurde gegen insgesamt 171 Personen als Verdächtige ermittelt, von denen nach und nach 70 Personen vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. [9, 16]

Schon kurz nach der Zugflucht wurden die Mutter und die Schwägerin Karel Truksas sowie die Bahnbedienstete Jiřina Zelená vernommen. Die junge Zugbegleiterin Jiřina Zelená wurde am 12. November 1951 in Untersuchungshaft genommen. Sie war nicht im Fluchtzug gewesen. Doch sie hatte ein Verhältnis mit Karel Truksa gehabt, den sie seit dem Frühling 1950 kannte. Jiřina Zelená wusste von Truksas Engagement im antikommunistischen Widerstand. Die Spur führte die Ermittler zur Egerer Widerstandsgruppe Rudolf Průchas und weiter zur Prager Widerstandsgruppe František Šilharts. Bei ihrer Festnahme war Jiřina Zelená im vierten Monat schwanger. Sie blieb in Untersuchungshaft, bis sie im Januar 1953 verurteilt wurde. Ihr Kind kam im April 1952 in einer Prager Justizvollzugsanstalt zur Welt, dem nach einem Stadtteil benannten Gefängnis Pankrác. Es war eine Tochter. Sie wurde der Mutter umgehend entzogen. Jiřina Zelená konnte sich erst um ihre Tochter kümmern, als sie aus der Strafhaft entlassen wurde. Da war das Mädchen bereits drei Jahre alt.

Die Maschinerie der politisierten Justiz lief auf Hochtouren. Bis zum Jahresende 1951 wurden bereits über 20 Personen verhaftet. Die Ermittlungen mündeten in zahlreiche Strafverfahren, von denen manche direkt mit der Fluchtaktion vom 11. September 1951 zusammenhingen, während andere nur wenig oder nichts damit zu tun hatten. Die Ermittler deckten Verbindungen der Geflüchteten zu den Netzwerken des antikommunistischen Widerstandes in Prag und Eger auf, und sie durchleuchteten das soziale Umfeld der Geflüchteten. Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen gerieten in den Generalverdacht staatsfeindlicher Haltungen und Handlungen. Verwandte und Bekannte der Geflüchteten wurden beschuldigt, von den Vorbereitungen auf die Flucht gewusst und dies nicht angezeigt zu haben oder in irgendeiner Weise bei staatsfeindlichen Handlungen und den Fluchtvorbereitungen behilflich gewesen zu sein.

Ebenso zügig wie hart bestraft wurden die sechs Angehörigen des Corps der Nationalen Sicherheit (tschechische Abkürzung: SNB), die von der Egerer Widerstandsgruppe als Helfer bei illegalen Grenzübertritten herangezogen worden waren. Diese im Grenzschutz eingesetzten Polizisten wurden vor ein Militärgericht gestellt. Sie wurden als „Agenten des CIC“, also des Counter Intelligence Corps resp. militärischen Abschirmdienstes der Vereinigten Staaten eingestuft. Einer von ihnen, Miloš Kašťák, wurde zum Tode verurteilt. Kašťak stammte aus einer dem totalitären kommunistischen Regime fernstehenden Familie. Sein Vater war schon 1948 aus politischen Motiven verurteilt worden; er gehörte zum Bekanntenkreis eines früheren Parlamentsabgeordneten, der nach Deutschland geflüchtet war. 1953 wurde das über Miloš Kašťák verhängte Todesurteil in lebenslangen Freiheitsentzug umgewandelt.

Das größte Strafverfahren, das die Zugentführung vom 11. September 1951 zum Gegenstand hatte, wurde am Bezirksgericht Karlsbad geführt. Zuständig waren der Bezirksstaatsanwalt Dr. Jan Dušek, ein weiterer Staatsanwalt sowie ein aus einem Berufsrichter und zwei Volksrichtern bestehender Strafsenat. Den Vorsitz hatte der Berufsrichter Dr. Jaroslav Vaněk. Die Hauptverhandlung fand vom 7. bis 9. Januar 1953 in Karlsbad statt, sie wurde als öffentlichkeitswirksamer Schauprozess inszeniert.

In dem Prozess standen elf Angeklagte vor Gericht. Die Anklageschrift legte ihnen die Verbrechen des Hochverrats, der Spionage, der Beihilfe zur Straftat der Verschleppung ins Ausland sowie des Amtsmissbrauchs zur Last. Die „Beteiligung am Raub des Zuges Prag – Asch und Entführung der Reisenden dieses Zuges“ war jedoch nur einer von mehreren Anklagepunkten. Die Anklage erblickte darin die Kulmination einer Vielzahl vorausgegangener krimineller Handlungen der Tätergruppe. Diese begannen, so die Anklageschrift des Bezirksstaatsanwalts Dr. Jan Dušek, „bereits 1948 dadurch, dass sie sich mit anderen Verbrechern vereinigten, letztendlich auch mit Agenten eines ausländischen feindlichen Dienstes, und gemäß den Anweisungen dieser Agenten dann Grenzübertritte von Feinden unseres Staates nach Westdeutschland organisierten, Spionagenachrichten über unsere Volkswirtschaft, Armee, Sicherheit und Verkehr beschafften, die aus Gründen der Verteidigung des Staates geheim gehalten werden müssen, und diese mit Hilfe von Agenten des CIC an das Ausland übermittelten“. Nicht zuletzt hätten die Angeklagten auch Agenten eines ausländischen Nachrichtendienstes, die ins Land kamen, im Inland dauerhaft Beihilfe bei verbrecherischen staatsfeindlichen Aufgaben geleistet. Bei der „bereits früher nach dem Vorbild amerikanischer Gangster geplanten Entführung friedlicher Reisender“ hätten einige „Mitglieder der Bande, zu der auch die hier Angeklagten gehörten“, Gewalt gegen Zugpersonal angewendet. Die US-Besatzungsbehörden hätten dann zusammen mit den „Verbrechern“ Truksa, Konvalinka, Švec und anderen die entführten tschechoslowakischen Bürger „durch die Bedrohung mit Maschinengewehren terrorisiert, sie auf unwürdige Weise in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt und mit verschiedensten Mitteln systematisch Druck auf sie ausgeübt, nicht mehr in die Tschechoslowakei zurückzukehren“. Dennoch seien alle ehrenhaften Bürger in ihre Heimat zurückgekehrt, bis auf die „Verbrecher“, die diese „terroristische Tat“ vorbereitet hätten. Bei den Ermittlungen sei nachgewiesen worden, dass die Überfahrt des Zuges nach Deutschland „aus dem Ausland gelenkt und das Werk von Agenten des amerikanischen Spionagedienstes CIC“ sei, die schon seit 1948 gemäß den Anweisungen ihrer Zentrale auf dem Gebiet der Tschechoslowakei tätig seien. Soweit die Anklageschrift.

Die Zugbegleiterin Jiřina Zelená war die einzige Frau unter den Angeklagten. Die Anführer der Tätergruppe erblickte die Anklage in František Šilhart und Rudolf Průcha. František Šilhart wurde beschuldigt, in Dobříš bei Prag eine „Spionagegruppe gegründet und diese auch geleitet zu haben“ sowie Rudolf Průcha, dem Kopf der Egerer Gruppe, mit „Spionagenachrichten“, die er und seine Gruppe beschafften, zugearbeitet zu haben. Rudolf Průcha warf die Anklage vor, die Egerer Gruppe geleitet zu haben, die „Spionagenachrichten beschaffte und einem amerikanischen Aufklärungsdienst nach Westdeutschland schickte sowie Feinde unseres Landes illegal über die Grenze führte“. Die übrigen Angeklagten kamen aus Eger, Karlsbad und Prag, darunter ein höherer Beamter des Karlsbader Gerichts sowie der Generaldirektor der Tschechoslowakischen Staatsbahnen, Josef Radvanovský, der František Šilhart persönlich kannte. Allen diesen Angeklagten wurde vorgeworfen, sich auf verschiedene Weise ebenfalls an der Spionagetätigkeit und den illegalen Grenzübertritten beteiligt zu haben.

Der Vorsitzende Richter begann die Vernehmungen der einzelnen Angeklagten mit Ausführungen zu deren „schlechtem Charakter“, miesem „Kaderprofil“ sowie den „niedrigen Beweggründen“ ihres Handelns. Alle Angeklagten legten bei der mündlichen Verhandlung Geständnisse ab, mit denen sie die ihnen zur Last gelegten Straftaten teilweise oder in vollem Umfang einräumten.

Es war die Zeit der Schauprozesse, die zur Abschreckung und Einschüchterung der Bevölkerung dienten. Die Aussagen der Angeklagten bei den gerichtlichen Vernehmungen wurden auf Tonbänder aufgenommen. Die Stimmen klingen matt, tonlos und resigniert. Die Antworten auf die Fragen des Richters erwecken den Eindruck, als ob sie im Vorhinein eingeübt, ja auswendig gelernt worden wären. Stellenweise schwingt in ihnen hörbar die Angst der Angeklagten mit, genau das zu sagen, was von ihnen erwartet wurde. Drohungen, körperliche Misshandlung, psychische Folter und erzwungene Schuldbekenntnisse waren bei Ermittlungen gegen politische Untersuchungsgefangene in der kommunistischen Tschechoslowakei gängige Methoden. Die Hauptverhandlung wurde von einer schrillen medialen Propagandakampagne begleitet.

Der Karlsbader Bezirksstaatsanwalt Dr. Jan Dušek begann sein Schlussplädoyer mit den Worten: „Auch dieser Prozess hat uns wieder gezeigt, dass die eklatante Verletzung jener zentralen Grundsätze des internationalen Rechts mit Terrormethoden erfolgt ist, Methoden, die bei den Chicagoer Gangstern und dem Ku-Klux-Klan üblich und ihrer würdig sind." Dušek schloss mit dem Satz: „Wir lassen uns die Republik nicht zersetzen, räuberische Hände des Feindes, die sich danach ausstrecken, werden gnadenlos abgehackt werden.“

Das Urteil wurde am 9. Januar 1953 verkündet. František Šilhart wurde zum Tode verurteilt. Josef Průcha wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von 5 bis 24 Jahren verurteilt. Des Weiteren büßten alle Verurteilten ihre bürgerlichen Ehrenrechte ein, ihre Vermögen fielen an den Staat und sie wurden mit einem Aufenthaltsverbot in allen Grenzkreisen belegt. František Šilhart wurde überdies die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aberkannt.

Neun Monate saß Šilhart in der Todeszelle, bevor seine Todesstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wurde. Jiřina Zelená hatte mit fünf Jahren Freiheitsentzug die mildeste Strafe bekommen. Nachdem sie Berufung einlegte, wurde die Strafe auf acht Jahre Freiheitsentzug erhöht. 1955 wurden sie und ein zweiter Verurteilter vorzeitig entlassen, 1960 kam ein weiterer Verurteilter frei. Die übrigen Verurteilten wurden 1962 im Zuge einer allgemeinen Amnestie für politische Häftlinge begnadigt, mit Ausnahme von František Šilhart, der erst am 13. März 1963 nach der Verbüßung von 11 Jahren, 3 Monaten und 25 Tagen freigelassen wurde.

Nach dem am 9. Januar 1953 beendeten Strafprozess des Bezirksgerichts Karlsbad in der Sache der Zugentführung wurden noch mehrere andere Strafverfahren gegen Angehörige, Arbeitskollegen und Bekannte der Verurteilten sowie der Geflüchteten eingeleitet. Zahlreiche Personen aus ihrem sozialen Umfeld wurden abgeurteilt und erlitten dadurch materielle und immaterielle Einbußen, die sie und ihre Angehörigen in ihrer Lebensführung nachhaltig beeinträchtigten.

Die Bekannten und Arbeitskollegen von František Šilhart nahmen die Ermittler besonders scharf mit Blick auf mögliche staatsfeindliche Aktivitäten ins Visier. Unter den Verdächtigen waren einige namhafte Persönlichkeiten, wie einer der Gründerväter der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, Heřman Tausik, der sich der Parteiführung entfremdet hatte, oder die Schauspielerin Jiřina Štěpničková, die 1951 bei einem Fluchtversuch gefasst worden war. Auch der junge Jiří Stránský, Sohn einer in konservativen Kreisen angesehenen Prager Politiker- und Anwaltsfamilie, gehörte zum großen Kreis der Verdächtigen. Für einen öffentlichkeitswirksamen Monsterprozess gegen regimeferne Prominente reichten die breit gestreuten Verdachtsmomente jedoch letztlich nicht aus. Stattdessen wurden Strafverfahren gegen Einzelne oder Gruppen von Beschuldigten geführt, bei denen drakonische Strafen verhängt wurden. Jiří Stránský etwa, der sich nach 1989 als Schriftsteller einen Namen machte, wurde 1953 wegen falscher Anschuldigungen František Šilharts zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt; er und Šilhart waren Arbeitskollegen gewesen. Stránský darbte ein großes Stück Leben hinter Gittern, und selbst nach der Entlassung blieb er dauerhaft Repressionen unterworfen, die ihn in seiner Lebensführung erheblich einschränkten. Jiří Stránský zog Lehren aus dem Unrecht, das ihm widerfuhr, er lernte nachsichtig zu sein, denn er erkannte: Rache fressen Seele auf.

Das weit ausgeworfene Netz der Ermittler erfasste neben vielen anderen Personen auch Menschen aus dem sozialen Umfeld des Arztes Jaroslav Švec, der mit der Ascher Familie Liška verwandt war. Die Frauen der Ehepaare Švec und Liška waren Schwestern. Der Schock war groß, als am 7. März 1953 plötzlich Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in das ruhige Haus der Liškas eindrangen und das Ehepaar Josef Liška und Marie Lišková abführten. Ein Sohn des Ehepaares, Jiří Liška, leistete gerade in einer südböhmischen Kaserne den Grundwehrdienst ab. Als er durch einen Brief seines Bruders von der Festnahme der Eltern erfuhr, kehrte er sofort nach Asch zurück. Im Jahr 2007 brachte Jiří Liška, damals bereits über achtzig Jahre alt, die bestürzenden Erlebnisse im Zusammenhang mit der Strafverfolgung seiner Eltern zu Papier, die sich bei ihm zu der Grundhaltung verfestigten: Ich bleibe misstrauisch.

Marie Lišková und Josef Liška wurden jeweils zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Hälfte des Familienvermögens wurde vom Staat eingezogen. Sie verloren die bürgerlichen Ehrenrechte, zu denen unter anderem das Wahlrecht und der Anspruch auf eine Rente gehörten. Außerdem wurde ihnen der Aufenthalt in allen Kreisen, die an einen westlichen Staat grenzten, verboten.

Die spektakuläre Fluchtaktion mit dem Passagierzug vom 11. September 1951 erregte nicht zuletzt den Unwillen der Partei- und Staatsspitze der Sowjetunion. Die weltweite Blamage erforderte politische Konsequenzen. Im Zuge der parteiinternen Säuberungen, die im Herbst 1951 einsetzten und bei denen mehrere hohe Funktionäre der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei abgesetzt und nachfolgend verurteilt wurden, allen voran der Generalsekretär der Partei Rudolf Slánský, forderte Stalin den tschechoslowakischen Staatspräsidenten Klement Gottwald auf, den Minister für nationale Sicherheit Ladislav Kopřiva abzuberufen. Die Abberufung erfolgte am 23. Januar 1952. Als Begründung für seine Forderung führte Stalin unter anderem das Entweichen eines ganzen tschechoslowakischen Zuges nach Westdeutschland an.